Wald- & Wasserwelten

Biotopholzkonzept Villewälder

Im Rahmen des LIFE+ Naturschutzprojektes wurde ein Biotopholzkonzept für die europaweit geschützten Eichen-Hainbuchenwälder der Ville zwischen Köln und Bonn entwickelt und umgesetzt. Das Konzept wird am Beispiel des Natura 2000 Gebietes „Kottenforst“ bei Bonn vorgestellt.

Der Kottenforst ist ein 4.000 Hektar großes Waldgebiet vor den Toren Bonns. 2.456 Hektar sind als Natura 2000 Gebiet und Naturschutzgebiet geschützt. 95% des Schutzgebietes sind im Besitz des Landes NRW. Der Laubwaldanteil im Landeswald beträgt 75%. Dabei dominiert die Eiche (38%) gefolgt von Rotbuche (19%) und Fichte (15%) (Stand 2012).  Das Waldgebiet zeichnet sich durch seinen hohen Altholzanteil mit bis zu 250 Jahre alten Eichen aus. Die natürliche Waldgesellschaft sind Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder auf mäßig bis starken Stauwasserböden, die im Rahmen der FFH-Richtlinie (LRT 9160) europaweit geschützt sind.

Das Ziel des Biotopholzkonzeptes ist die Sicherung von mindestens 10 Biotopbäumen pro Hektar auf der Gesamtfläche der bewirtschafteten Eichen- und Buchenmischwälder. Dabei werden alle Waldbestände mit einem Alter über 100 Jahren berücksichtigt. Die fachliche Grundlage ist eine Biotopholzkartierung, die im Winter 2015/2016 durchgeführt wurde. In Kombination mit den Forstplanungsdaten lassen sich so ökonomisch und ökologisch wertvolle Waldbestände abgrenzen. Denn die Verteilung der Biotopbäume muss keineswegs schematisch erfolgen. So sollen in Eichen-Wertholzbeständen durchaus geringe Biotopholzdichten möglich sein, wenn in ökologisch wertvollen Waldbeständen entsprechend mehr Biotopbäume geschützt werden. Es werden unterschiedliche Schutzelemente abgegrenzt. Deren Auswahl erfolgte in enger Abstimmung mit den Revierleitern.

Prozesschutzflächen

Sie sind die Kerngebiete des Schutzkonzeptes und nehmen 9 % des Natura 2000 Gebietes ein. Es handelt sich um Naturwaldzellen und Wildnisentwicklungsgebiete, die dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen wurden. Ihre Ausweisung erfolgte unabhängig von der Umsetzung des LIFE-Biotopholzkonzeptes zwischen 1972 und 2009. Die Prozessschutzflächen dienen als störungsarme und totholzreiche Rückzugsräume für Arten mit hohen Ansprüchen an die Totholzausstattung sowie Kernzonen für die Wiederbesiedlung der umgebenden Wirtschaftswälder.

Einzelne Biotopbäume

Höhlen- und Horstbäume sowie Bäume mit bekannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Anhang-Arten der FFH-Richtlinie werden als einzelne Biotopbäume geschützt. Weiterhin werden Bäume mit Mikrohabitaten und geringem ökonomischen Wert aus der Nutzung genommen. Alle Biotopbäume sind mit Aluplaketten dauerhaft markiert. Aus Gründen der Arbeitssicherheit werden sie vor der Durchführung einer Hiebsmaßnahme gemäß der Markierungsrichtlinie deutlich sichtbar markiert. Daneben ist ihre Lage kartographisch erfasst und in der Xylobius-App dokumentiert. Die Daten stehen den Revierbeamten auf ihrem Outdoor-PC zur Verfügung.

Biotopholzinseln

Biotopholzinseln sind Waldbestände mit sehr hohem naturschutzfachlichem aber geringem ökonomischem Wert. Es handelt sich um Betriebseinheiten der Forsteinrichtung mit einer Flächengröße zwischen ein und fünf Hektar. Die Ausweisung erfolgt bevorzugt in Waldgebieten mit geringen Anteil von Lauholzbeständen. Im Gegensatz zu den Prozesschutzflächen wird die Waldfläche nicht dauerhaft aus der Nutzung genommen, sondern nur auf die Nutzung des Altholzes verzichtet. Mit dem Zerfall des Altholzes wird die forstliche Bewirtschaftung des Waldbestandes wieder aufgenommen. Forstliche Eingriffe sind hier nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können zur Erhaltung von ökologisch wertvollen Alteichen durchgeführt werden, soweit die Arbeitssicherheit dies erlaubt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Rotbuche trotz der zeitweisen Bodenvernässung in die Kronen der Alteichen einzuwachsen und diese zu verdrängen vermag. Ein genereller Nutzungsverzicht würde somit den Schutzzielen des Natura 2000 Gebietes (Schutz der Stieleichen-Hainbuchenwälder hygromorpher Standorte LRT 9160) entgegenlaufen. Erlaubt die Arbeitssicherung keine weiteren Eingriffe, erfolgt eine zeitlich begrenzte Stilllegung bis zum Zerfall des Altbestandes. Aufgrund der Abgrenzung der Biotopholzinseln als Bewirtschaftungseinheit der Forsteinrichtung kann auf eine Markierung der Einzelbäume verzichtet werden.

Biotopholzgruppen

Es handelt sich um Gruppen bis zu 15 herrschenden und mitherrschenden Bäumen (Kraft’sche Klasse 1-3), die aus der Nutzung genommen werden. Sie werden in Waldbeständen ausgewiesen, in denen die Zielgröße von 10 Biotopbäumen pro Hektar noch nicht erreicht wird. Analog zu den Biotopholzinseln werden sie nach rein naturschutzfachlichen Kriterien bewirtschaftet bzw. bis zum Zerfall des Altbestandes stillgelegt. Für die Lage der Biotopholzgruppen gelten folgende Kriterien:

    • Es erfolgte eine Klumpung um vorhandene Biotopbäume, wie Horst- und Höhlenbäume, Uraltbäume, stehendes und liegendes Totholz.
    • Bestandesbereiche geringer ökonomischer Bedeutung (nasse Senken, tiefbeastete Randbäume) wurden bevorzugt ausgewählt.
    • Um Konflikte mit der Verkehrssicherung zu vermeiden, wird ein Abstand von einer Baumlänge zu den Hauptwegen eingehalten.

Alle Bäume der Biotopbaumgruppen sind mit Plaketten dauerhaft markiert. Zur Arbeitssicherheit werden alle Bäume einer Gruppe vor der Durchführung einer Hiebsmaßnahme gemäß der Markierungsrichtlinie deutlich sichtbar markiert. Daneben ist ihre Lage kartographisch erfasst und in der Xylobius-App dokumentiert. Die Daten stehen den Revierbeamten auf ihrem Outdoor-PC zur Verfügung.

 

Biotopholzkonzept Villewaelder

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