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A LIFE+ Project for Kottenforst and Ville

Ancient oak forests, enchanted ponds, the drumming of woodpeckers during the day and the shadows of bats at night – a unique landscape and a part of the European natural heritage

Zur Sicherung der biologischen Vielfalt unserer Wälder ist die Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz unabdingbar. Mit diesem Ziel wurden in vielen öffentlichen und privaten Forstbetrieben bereits Alt- und Totholzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Beispiele sind die Biotopholzstrategie „Xylobius“ Nordrhein-Westfalen sowie das Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg.

Eine wesentliche fachliche Grundlage für die Umsetzung eines Biotopholzkonzeptes ist die Erfassung von Anzahl, Qualität und räumlicher Verteilung der Biotop-(Habitat-)bäume. Diese definieren sich als lebende und tote Bäume, die als Lebensraum für alt- und totholzbewohnende Tier-, Pilz- und Pflanzenarten dienen bzw. dienen können: Horst- und Höhlenbäume, Altbäume mit weiteren Mikrohabitaten (Astabbrüche, Stammschäden u.a.), Uraltbäume sowie stehendes und liegendes starkes Totholz. Dabei variieren die Auswahl der zu erfassenden Habitatstrukturen und die Schwellenwerte in den gängigen Verfahren.

Vielfalt erkennen und schützen

Die direkte Erfassung der Artenvielfalt von Waldbeständen ist kaum möglich. Häufig liegen nur Daten von wenigen Artengruppen vor, denn die Untersuchungen sind meist komplex und zeitaufwendig. So erfordern die Erfassung der Fledermausfauna sowie die Ermittlung der Baumquartiere aufwendige telemetrische Untersuchungen. Die Dokumentation der xylobionten Käferfauna und der holzbewohnenden Pilze können nur wenige Spezialisten leisten. Somit sind indirekte Verfahren erforderlich, um die biologische Vielfalt von Wäldern zu erfassen. Eine Biotopholzkartierung kann ohne Spezialkenntnisse sowie überschaubarem personellem und zeitlichem Aufwand durchgeführt werden. Natürlich kann anhand der angetroffenen Requisiten nicht direkt auf das Vorkommen von bestimmten Arten geschlossen werden, doch erlaubt sie Aussagen über die Ausstattung eines Waldbestandes mit den überlebenswichtigen Strukturen für die Alt- und Totholzbewohner.

Die Biotopholzkartierung stellt Informationen auf verschiedenen Betrachtungsebenen zur Verfügung. Sie erlaubt die Sicherung besonders wertvoller Einzelbäume, wie zum Beispiel Uraltbäume mit Großhöhlen und von artenschutzrechtlich relevanten Horst- und Höhlenbäumen, d.h. Bäumen mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Arten. Eine Kartierung erlaubt die naturschutzfachliche Bewertung eines Waldbestandes anhand der Anzahl und Verteilung von Biotopbäume sowie der Qualität und Quantität der angetroffenen Mikrohabitate. Auf der Ebene eines Wald- bzw. eines Schutzgebietes bildet die Biotopholzkartierung eine wichtige Planungsgrundlage unter anderm für die Erstellung von Natura 2000 Maßnahmenkonzepten. Sie ist ein wesentliches Instrument im Schutzgebietsmonitoring, um die Entwicklung des Erhaltungszustandes zu erfassen und mögliche Beeinträchtigungen zu erkennen.

Flexibilität erhalten und Rechtssicherheit erhöhen

Die Biotopholzkartierung stellt eine wertvolle Planungshilfe für Waldbesitzer und -bewirtschafter dar. Sie liefert Aussagen über die konkrete Lage von geschützten Horst- und Höhlenbäumen sowie über Waldbestände, die zurückhaltend bewirtschaftet werden müssen, um nicht gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. So kann die Entnahme von Horst- und Höhlenbäumen vermieden werden, die streng geschützten Arten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen.

Mit Hilfe einer Biotopholzkartierung lassen sich ökologisch wertvolle Waldbestände abgrenzen, die häufig gar nicht mit den Wertholzbeständen identisch sind. Der Bewirtschafter kann anhand der Kartierungsdaten nachweisen, dass der Holzeinschlag nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von geschützten Arten führt, da sich beispielsweise in dem bewirtschafteten Waldbestand keine Horst- und Höhlenbäume finden oder in der Umgebung noch biotopholzreiche Waldbestände mit den entsprechenden Mikrohabitaten zur Verfügung stehen. Zudem erhält der Bewirtschafter auch die nötige Rechtssicherheit in Bezug auf den strengen Artenschutz im Wald. So muss die Entnahme von Wertholzträgern mit einzelnen Baumhöhlen nicht zur Beeinträchtigung der lokalen Population einer geschützten Art führen, wenn anhand der Biotopholzkartierung nachgewiesen werden kann, dass in umgebenden Waldbeständen (d.h. im funktionalen Zusammenhang) ausreichende Requisiten für die betroffenen Arten zur Verfügung stehen.

Biotopholzkartierung in Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen der Biotopholzstrategie „Xylobius“ von Wald und Holz NRW werden im landeseigenen Wald Biotopbäume und Biotopholzgruppen ausgewählt und aus der Nutzung genommen. Diese werden digital erfasst und markiert. Im Focus stehen Altwälder mit naturnaher Baumartenzusammensetzung ab 120 Jahren (Eiche ab 140 Jahre). Als besonders erhaltungswertes Biotopholz gelten Horst- und Höhlenbäume, Bäume mit (potentieller) Habitatfunktion (BHD über 40 cm), starkes Totholz mit BHD größer 50 cm sowie einer Länge über zwei Metern sowie Uraltbäume. Auf eine detaillierte Dokumentation von Mikrohabitaten wird verzichtet. Die Kartierung und Aktualisierung erfolgt durch den Revierbeamten im Rahmen der Auszeichnung der im Wirtschaftsplan für einen Holzeinschlag vorgesehenen Bestände. Die digitale Erfassung erfolgt durch eine spezielle Xylobius-App auf dem mobilen Computer. Die Markierung erfolgt entsprechend der Markierungsrichtlinie von Wald und Holz NRW.

Im Rahmen der Aktualisierung der Maßnahmenkonzepte in den bewaldeten Natura 2000 Gebieten wird eine Biotopbaumkartierung (Verfahren LANUV) durchgeführt, um Aussagen über die Qualität und Quantität der Alt- und Totholzausstattung des Schutzgebietes treffen zu können. Erfasst werden alle naturnahen Waldbestände ab 120 Jahren (Eiche ab 140 Jahre) unabhängig von der Waldbesitzart. Dabei werden Höhlenbäume differenziert nach Höhlentypen, Horstbäume, Uraltbäume (BHD größer 100 cm), liegendes und stehendes starkes Totholz (BHD größer 50 cm sowie Länge über zwei Meter) sowie sonstige Biotopbäume (BHD größer 40 cm) erfasst. Bei jedem kartierten Biotopbaum werden die Habitatstrukturen dokumentiert. Die GPS Koordinaten der Bäume werden aufgenommen und gemeinsam mit den Sachdaten im Landschaftsinformationssystem OSIRIS in einer eigenen Fachschale BAUM abgelegt. Eine Markierung der erfassten Biotopbäume erfolgt nicht.

Die Verwendung von Mikrohabitaten zur Erfassung der biologischen Vielfalt von Wirtschaftswäldern hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Aus ganz Europa liegen inzwischen Beispiele vor. Allerdings bestehen bei der Auswahl und Definition der eingezogenen Mikrohabitate große Unterschiede in den verwendeten Kartierungsverfahren. Eine typologische Gliederung der Mikrohabitate mit Definitionen und Schwellenwerten haben Larrieu et al. 2018 vorgestellt. Eine Übersicht bietet ein Mikrohabitatkatalog, der im Rahmen des Projektes Integrate/Integrate+ erstellt wurde. Dank der Übersetzung in 15 Sprachen hat er bereits weite Verbreitung in Europa gefunden.

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