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Finanzielle Förderung von Alt- und Biotopholz

Die dauerhafte Erhaltung von Alt- und Totholz im Privatwald wird in Nordrhein-Westfalen durch verschiedene Instrumente finanziell gefördert.

Forstliche Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen

ACHTUNG: Die Angaben sind leider nicht mehr aktuell!!. Bitte informieren sie sich unter wald.nrw.de) Im Rahmen des  Förderprogramms "Ländlicher Raum 2014-2020" fördert das Land Nordrhein-Westfalen die dauerhafte Erhaltung von über 120-jährigen Alt- und Biotopbäumen oder solchen mit einem Brusthöhendurchmesser über 50 cm zur Sicherung der Lebensräume wildlebender Tiere, Pflanzen und sonstiger Organismen in Form einer Nutzungsentschädigung. Innerhalb von Schutzgebieten sind bis zu 20 festgelegte Bäume je Hektar förderfähig. Schutzgebiete umfassen Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Förderkulisse „Warburger Vereinbarung“ sowie geschützte Biotope n. §30 BNatSchG. Außerhalb von Schutzgebieten werden bis zu 10 festgelegte Bäume je Hektar entschädigt.

Alt- und Biotopbäume werden einzeln, möglichst aber gruppen- bis horstweise mit maximal 15 Bäumen je Horst über die Bezugsfläche verteilt, gefördert. Sie sind vom Zuwendungsempfänger mit einem Vermessungsbolzen (etwa 10 cm Länge und Kopfdurchmesser etwa 2,5 cm) dauerhaft und deutlich sichtbar zu markieren und mittels Satellitenerfassung zu kartieren.

Der Fördersatz beträgt außerhalb von Schutzgebieten 80% des werbungskostenfreien Holzpreises je qm und Baumart nach Waldbewertungsrichtlinie (max. 2.300 Euro/ha der Bezugsfläche) sowie zusätzlich 5 Euro pro Baum für die Markierungsarbeiten. Innerhalb von Schutzgebieten gelten 100% nach Waldbewertungsrichtlinie (max. 2.800 / 5.600 Euro pro Hektar der Bezugsfläche 10/20 Bäume) sowie 5 Euro pro Baum (Stand Feb. 2020).

Förderfähig sind Waldbesitzer (natürliche und juristische Personen), anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie privatrechtliche Einrichtungen und deren Vereinigungen.

Die Beratung und Antragstellung erfolgt über den Revierbeamten vor Ort sowie das lokal zuständige Regionalforstamt.

 

Projekt zur Erhaltung von Alt- und Totholz im Rheinisch-Bergischen Privatwald

Unter dem Titel "Tote Bäume für das Leben" führen die Biologischen Stationen Oberberg und Rhein-Berg ein Projekt zur Erhaltung von Alt- und Totholz durch. Alte Laubbäume werden per Vertrag zwischen Privatwaldbesitzer und Biologischer Station aus der Nutzung genommen und ihrem natürlichen Alterungs- und Zerfallsprozess überlassen. Die Eigentümer erhalten dafür eine einmalige Geldleistung. Das Projektgebiet sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kreisen, dem Regionalforstamt Bergisches Land und dem Waldbauernverband umgesetzt.

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