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Glossar

Anhang - Arten
Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und Vogelschutzrichtlinie (VS) enthalten Anhänge, in denen Tier- und Pflanzenarten festgelegt sind, für deren Erhaltung und Förderung die EU-Mitgliedsstaaten besondere Maßnahmen ergreifen müssen. Von besonderer Relevanz sind die im folgenden vorstellten Anhänge:
FFH - Anhang II enthält Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im Natura 2000-Netzwerk eingerichtet werden müssen. Dies gilt zum Beispiel für den Hirschkäfer, der bevorzugt in alten Eichenwäldern lebt.
FFH - Anhang IV umfasst Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie sehr selten und schützenswert sind. Ihr Schutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt. Dies gilt beispielsweise für die Wildkatze. Es gibt auch eine Reihe von Arten, die in beiden Anhängen verzeichnet sind, wie die Bechsteinfledermaus.
FFH - Anhang V erfasst Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werden. Ein Beispiel ist die Heilpflanze Arnika, die zur Herstellung von Salben, Tinkturen etc. verwendet wird.
VS – Anhang I umfasst die europäischen Vogelarten für die Schutzgebiete im Natura 2000 Netzwerk ausgewiesen werden müssen. Die sind beispielsweise mehrere heimische Spechtarten, wie Mittelspecht, Grauspecht und der Schwarzspecht.

Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Als Fortpflanzungsstätte geschützt sind alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres, die im Verlauf des Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden, d.h. Balzplätze, Paarungsgebiete, Neststandorte, Brutplätze oder Areale, die von den Larven oder Jungtiere genutzt werden. Ruhestätten sind alle Orte, die das Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen aufsucht oder sich in Zeiten der Inaktivität zurückzieht, wie z.B. Schlaf-, Mauser- und Rastplätze, Schlafbaue oder Winterquartiere. Diese Orte sind auch geschützt, wenn sie nur zeitweise genutzt werden, z.B. Quartierbäume oder Winterquartiere von Waldfledermäusen (MULNV 2015).

Geschützte Arten
Die besonders geschützten Arten entstammen Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV und Anhang A oder B der EG-ArtSchVO. Außerdem sind alle FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Bei den Säugetieren gehören nahezu alle heimischen Arten mit Ausnahme der jagdbaren Arten und einiger „Problemarten“ (z. B. Feldmaus, Bisam, Nutria) zu dieser Schutzkategorie. Ebenso sind alle Amphibien, Reptilien und alle Neunaugen besonders geschützt. Insbesondere die Wirbellosen sind bei den besonders geschützten Arten stark vertreten, wobei einzelne Familien und Gattungen nahezu vollständig mit einbezogen wurden (z. B. alle Bienen, Libellen und Großlaufkäfer, fast alle Bockkäfer und Prachtkäfer). Bei den Farn- und Blütenpflanzen sowie bei den Moosen, Flechten und Pilzen sind neben einzelnen Arten ebenfalls komplette Gattungen und Familien besonders geschützt (z. B. alle Orchideen, Torfmoose und Rentierflechten).
Die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Es handelt sich um die FFH-Anhang-IV-Arten sowie um Arten, die in Anhang A der EG-ArtSchVO oder in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchVO aufgeführt sind. Innerhalb der Wirbeltiere zählen unter anderem alle Fledermausarten, zahlreiche Vogelarten, sowie einige Amphibien und Reptilien zu dieser Schutzkategorie. Unter den wirbellosen Tierarten gelten dagegen nur wenige extrem seltene Schmetterlinge und Käfer sowie einzelne Mollusken, Libellen, Springschrecken, Spinnen und Krebse als streng geschützt. Ebenso unterliegen nur wenige Farn- und Blütenpflanzen dem strengen Artenschutz.
Im Zuge der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die „nur national“ besonders geschützten Arten (d. h. alle geschützten Arten ohne die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten) von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt (MULNV 2015).

LIFE
LIFE (L`Instrument Financier pour l`Environment) ist das Förderprogramm der Europäischen Union für Umwelt und Klimapolitik. Der Schwerpunktbereich „Natur und Biodiversität“ finanziert Projekte in Natura 2000 Gebieten, um die natürliche Lebensräume zu schützen oder wiederherzustellen.

Mikrohabitat
Mikrohabitate sind klar beschreibbare Strukturen an lebenden oder stehenden toten Bäumen. Sie bieten wesentliche Substrate oder Lebensräume für Arten oder Artengemeinschaften und werden zumindest zeitweise zur Entwicklung, Nahrung oder Brut genutzt (Larrieu et al. 2018).

Mulm
Ein nährstoffreiches Gemisch aus mehr oder weniger feinen Holzresten sowie durch Höhlennutzer eingetragenes Material, wie Nahrungsreste, Kot, Nestbaumaterialien oder Tierkadaver. Ein Mulmkörper entwickelt sich in Großhöhlen über viele Jahre bis Jahrzehnte. Er unterliegt einem ständigen Umsatz von Abbau und Nachlieferung. Je nach Lage und Mächtigkeit des Mulmkörpers zeigen sich kleinklimatische und –strukturelle Differenzierungen zum Beispiel von weitgehend trockenen bis hin zu dauerhaft vernässten Bereichen. Mulm ist Lebensraum für viele hochangepasste Käferarten, darunter auch seltene und stark gefährdete Urwaldreliktarten (Möller 2013).

Natura 2000
Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten quer durch Europa, um die Vielfalt der Landschaften sowie ihre Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Es umfasst FFH- und Vogelschutzgebiete. Zwei europäische Gesetze, die FFH (Flora-Fauna-Habitat)- und die Vogelschutzrichtlinie regeln den Naturschutz in Europa über die Ländergrenzen hinweg.

Urwaldreliktarten
Es handelt sich um eine Gruppe von xylobionten Käferarten, die auf urwaldtypische Strukturen und eine durchgängige Habitattradition angewiesen sind. Sie kommen in Mitteleuropa nur noch sehr selten vor (reliktär), da Urwälder weitgehend fehlen. Sie sind eng gebunden an Waldbestände mit kontinuierlichem Vorkommen von Alters- und Zerfallsphasen über viele Waldgenerationen hinweg (Habitattradition) und stellen hohe Ansprüche an Totholzqualitäten und -quantitäten. In den kultivierten Wäldern Mitteleuropas sind diese Arten akut vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden. In Deutschland kommen ungefähr 1.400 holzbewohnende Käferarten vor, von denen 115 als Urwaldreliktarten bezeichnet werden (Müller et al. 2005).

Wochenstube
Wochenstube bezeichnet das Quartier von Fledermäusen (z.B. Baumhöhlen, Rindentaschen), in dem sich die Weibchen in Gruppen zusammenfinden, um ihre Jungtiere zur Welt zu bringen und gemeinsam aufzuziehen.

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